Datenschutzhinweis zur Website
Informationen zur Datenverarbeitung durch Johann Beser
Einwilligung zur Datenverarbeitung durch Johann Beser
§ 1 Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten des Kunden
(1) Für die Datenerhebung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden bedarf es nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. ab dem 25.05.2018 nach Artikel § 6 Abs. 1 b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich keiner gesonderten Einwilligung des Kunden. Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften und/oder Darlehensgeber und/oder Verkäufern von Immobilien aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag/Auskunfts- /Beratungsvertrags/Immobiliardarlehensvermittlungsvertrags = Schuldverhältnis)) mit dem Makler. Mithin bedarf es für die Datenerhebung für die Durchführung der Auskunft/Beratung/Vermittlung/Nachweistätigkeit im Rahmen des Auskunfts-/Beratungsvertrags, Maklervertrags oder Immobili- ardarlehensvermittlungsvertrags jeweils keiner gesonderten Einwilligung. Zur Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und –verwaltung, wird der Makler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen, ohne dass es hierfür einer gesonder- ten Einwilligung bedarf, wenn die Vertragserfüllung dies erfordert.
Für den Kontakt mit dem Kunden und zu Abrechnungszwecken wird der Makler Informationen des Kunden wie Vorname, Name, Adresse, ggf. Telefonnummern, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Steuer-ID, ggf. Kontoverbindung erheben und zur Erfüllung des Vertragszwecks verwenden.
Für die Geeignetheitsprüfung, d.h. die Prüfung, ob Versicherungsanlageprodukte/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträge/Finanzierungshilfen für den Kunden geeignet sind bzw. der Makler dem Kunden Versicherungsanlageprodukte/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträge/ Finanzierungshilfen überhaupt und in welcher Form empfehlen kann, werden Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Kunden, seinen Erfahrungen und Kenntnissen mit Versicherungsanlageprodukten/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträgen/ Finanzierungs- hilfen und sonstigen Kapitalanlageprodukten, seiner Risikobereitschaft und Verlusttragungsfähigkeit, seinen Anlagezielen, sowie seiner geplanten Anlagedauer benötigt. Sollte der Kunde die genannten Angaben nicht oder nur teilweise machen wollen, kann der Makler leider keine Geeignetheitsprüfung vornehmen und keine Empfehlung bzgl. eines Versicherungsanlageproduktes/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträgen/ Finanzierungshilfen aussprechen. Aus den gesetzlichen Vorschriften folgt in diesem Fall ein generelles Empfehlungsverbot. Ein in Folge dieses Gespräches ggf. gleichwohl gezeichnetes Versicherungsanlageprodukt/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträge/ Finanzierungshilfen erfolgt daher ausdrücklich auf eigenen Wunsch des Kunden hin. Etwaige daraus entstehende Nachteile fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Maklers.
Sollte der Kunde lediglich Angaben zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen machen wollen, kann der Makler lediglich die Angemessenheit eines Versicherungsanlageproduktes/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträgen/ Finanzierungshilfen für den Kunden beurteilen, d. h. feststellen, ob er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art des Versicherungsan lagenproduk- tes angemessen beurteilen zu können.
Der Makler empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, die zu Einschätzung der Geeignetheit erforderlichen Angaben zu machen. Anderenfalls kann der Makler nicht einschätzen, ob Versicherungsanlageprodukte/ Finanzanlagen/ Immobiliardarlehensverträge/ Finanzierungshilfen für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögenssituation und seiner Anlageziele angemessen bzw. geeignet ist. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Makler ihn nicht dazu verleiten darf, diese Angaben zurückzuhalten.
(2) Im Rahmen der Versicherungsberatung/Versicherungsmaklervertrag werden aber auch sensible Daten wie Gesundheitsdaten abgefragt. Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Für die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Nutzung bedarf es diesbezüglich eines ausdrücklichen Hinweises auf diese Art der Datenerhebung und einer gesonderte Einwilligung des Kunden. Denn insoweit ist die Datenerhebung nicht schon ohne Einwilligung nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG (Datenerhebung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich) zulässig. § 28 Abs. 6 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 Artikel 9 Abs. 2 a) DSGVO ordnet eine ausdrückliche Einwilli- gungserklärung des Kunden an. Dies erfordert eine Hervorhebung und einen ausdrücklichen Hinweis auf die besondere Art der erhobenen Daten. Diese Einwilligungserklärung kann der Kunde im Folgenden abgeben.
Erteilt der Kunde die Einwilligung nicht oder widerruft der Kunde seine Einwilligung in Bezug auf die Datenverarbeitung von Gesundheitsdaten, wirkt der Widerruf nur für die Zukunft. Die Verweigerung der Einwilligung bzw. der Widerruf kann dazu führen, dass der Makler seine Verpflichtun- gen aus dem Auskunfts-/Beratungsvertrag/Maklervertrag nicht (mehr) erfüllen kann, wenn die Gesundheitsdaten für die Vermittlung und Beratung zu Versicherungen erforderlich sind. Dies kann dazu führen, dass dem Kunde finanzielle und rechtliche Nachteile entstehen.
(3) Der Kunde kann zudem freiwillig einwilligen, dass der Makler seine Daten nach § 28 Abs. 3 BDSG und ab dem 25.05.2018 gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zu Werbezwecken nutzen darf. Dies bedeutet, dass der Makler und seine Vertreter den Kunde Werbung per Post , per Fax oder per E- Mail zu seinen Dienstleistungen, Versicherungsprodukten, Versicherungsanlageprodukten, Finanzanlageprodukten, Darlehen, Immobilien, allge- meine Informationen zum Versicherungsmarkt, zum Finanzanlagemarkt und zum Immobilienmarkt und Angeboten zu Versicherungen, Versiche- rungsanlageprodukten, Finanzanlagen, Immobilien und Darlehen senden darf. Erteilt der Kunde die Einwilligung nicht oder widerruft der Kunde seine Einwilligung in Bezug auf die Datenverarbeitung zu Werbezwecken, wirkt der Widerruf nur für die Zukunft.
(4) Die personenbezogenen Daten [§ 1] werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert. Darüber hinaus bleiben diejenigen personen- bezogenen Daten gespeichert, die zur weiteren Abrechnung und wegen sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungs-/Aufzeichnungspflichten u.a. gem. § 147 AO, § 257 HGB, § 14 VersVermV, §§ 22, 23 FinVermV, § 14 MaBV benötigt werden, gespeichert
§ 2 Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen Makler und seiner Vertreter
Johann Beser
Schmerlecker Dorf. 19
59597 Erwitte
Telefon: +49 (0151) 22984202 E-Mail: j.beser@johannbeser.de
§ 3 Information zu Empfängern der Daten (Datenweitergabe zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten)
Der Kunde wird darüber informiert, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz/Zeichnung einer Finanzanlage / Abschluss eines Darlehensvertrages / Verkauf/Kauf einer Immobilie von Bedeutung sein könnten, ggf. an den potenziellen Ver- tragspartner/Dritten (z.B. Versicherer, Emittenten, Treuhandgesellschaften, Darlehensgeber, Käufer/Verkäufer einer Immobilie, Untervermittler) weiter- gegeben werden müssen, um den Vertragszweck erfüllen zu können. Diese potenziellen Vertragspartner/Dritte sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten bei Versicherungen – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen Daten bei der Versicherungsvermittlung (einschließlich der Gesundheitsdaten) an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. Dritte bzw. Empfänger in diesem Sinne sind insbesondere
- Versicherer (wie z.B. in der Erstinformation aufgeführt) und deren Bevollmächtige
- Rückversicherer,
- Sozialversicherungsträger,
- Kreditinstitute,
- Kapitalanlagegesellschaften,
- Bausparkassen,
- Finanzdienstleistungsinstitute,
- Wertpapierhandelsgesellschaften,
- Maklerpools
- Technische Dienstleister
- Rechtsnachfolger
- Assekuradeur
- Kooperations-, Service- und Verbundpartner, Untervermittler des Maklers
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner
§ 4 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Der Kunde hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerd e bei einer Auf- sichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Kunde der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen
Daten gegen die Vorgaben der DSGVO/BDSG verstößt. Der Kunde kann sich aber auch an die für den Makler/Vermittler zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
§ 5 Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit des Kunden / Betroffenenrechte
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Kunden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Gesundheitsdaten und Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit nicht berührt. Die an der Vertragsvermittlung und/oder –verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetz- lichen Regelungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Außerdem stehen dem Kunden folgende Möglichkeiten offen: Gemäß Art. 15 DSGVO kann der Kunde auch Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verarbei tungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten des Kunden offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten des Kunden, sofern diese nicht beim Makler erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automa- tisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. Der Kunde kann gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der beim Makler gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Gemäß Art. 17 DSGVO kann der Kunde die Löschung der beim Makler/Vermittler gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Der Kunde kann gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Kunden bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnt und der Makler/Vermittler die Daten nicht mehr benötigt, der Kunde jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat. Der Kunde kann gemäß Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten, die er dem Makler/Vermittler bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.
Stand 06.2024